Ab Juli 2022 sind Grundsteuererklärungen durch den jeweiligen Grundstückseigentümer bis 31.10.2022 abzugeben. Für Grundstückseigentümer im Saarland wird von der Finanzverwaltung Ende Juni ein Datenblatt, als Unterstützung für die zu erstellende Erklärung, versandt.
Das Datenblatt soll dabei folgende für die Erklärung erforderlichen Daten enthalten:
- Gemarkung
- Flurstück (Zähler, Nenner)
- Fläche
-Bodenrichtwert (Grundvermögen) bzw. Ertragsmesszahl (Land- und Forstwirtschaft)
Hinweis: Der zum 1. Januar 2022 für Zwecke der Grundsteuer gültige Bodenrichtwert für Ihren Grundbesitz kann auch im Geoportal Saarland abgefragt werden. Weitere Infos beim Grundsteuerviewer.
Welche Daten muss ich selbst ermitteln?
Das durch die Finanzverwaltung zur Verfügung gestellte Datenblatt enthält keine gebäudebezogenen Informationen. Für bebaute Grundstücke sind von Ihnen vorab u.a. die folgenden Daten zu ermitteln und im Rahmen der Feststellungserklärung anzugeben:
- Grundbuchblattnummer (keine zwingende Angabe in der Feststellungserklärung)
- Grundstücksart und ggf. Gebäudeart
- Bei überwiegend zu Wohnzwecken genutzten Grundstücken: Wohn-/Nutzfläche (Ermittlung nach den Grundsätzen der Wohnflächenverordnung (WoFlV))
- Bei überwiegend zu betrieblichen oder anderen Zwecken genutzten Grundstücken: Bruttogrundfläche (Ermittlung nach den Grundsätzen der DIN 277)
- Anzahl der Wohnungen
- Anzahl der Garagen/Tiefgaragenstellplätze (nicht erforderlich: Außenstellplätze und Carports)
- Baujahr/Jahr der Bezugsfertigkeit des Gebäudes
Die Daten können Sie ggf. teilweise aus Ihren Bauunterlagen oder einem notariellen Kaufvertrag entnehmen.
Weiterführende Informationen finden Sie unter:
- Saarland Grundsteuerreform.
- Informationsvideo des Deubner Verlags GmbH & Co. KG
Kontakt
| Ternus & Spies StBG mbH |
Telefon: | |
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