Aktuelle Steuerentwicklungen nach Veröffentlichungsdatum sortiert, durchsuchbar.
Zinsen nach § 233a AO, die aufgrund der Erstattung von zu viel gezahlter Gewerbesteuer gezahlt werden, sind betrieblich veranlasste Einnahmen und bei der steuerlichen Gewinnermittlung zu erfassen. Die Regelung des § 4 Abs. 5b EStG, die den Abzug der Gewerbesteuer als Betriebsausgabe ausschließt, steht einer solchen Erfassung nicht entgegen.
mehrDer Ort der Geschäftsleitung einer ausländischen Kapitalgesellschaft liegt dort, wo der alleinige Geschäftsführer die maßgeblichen laufenden Geschäftsführungsmaßnahmen tatsächlich ausübt.
mehrDa das Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung vom 29.12.2025 erst sehr spät beschlossen worden ist und sich im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens bereits abgezeichnet hatte, dass einige Neuregelungen auch Auswirkungen auf die Umsatzsteuer-Voranmeldung haben, verzögerte sich die Veröffentlichung der Formulare für die Umsatzsteuer-Voranmeldungen und für die Umsatzsteuerjahreserklärung bis zum 29.12.2025.
mehrWird nicht genommener Urlaub aus mehreren Jahren nach dem Tod eines Arbeitnehmers einmalig an die Erben ausgezahlt, kann diese Urlaubsabgeltung steuerlich begünstigt nach § 34 EStG zu versteuern sein.
mehrFreiwillige Zahlungen eines Windparkbetreibers an Anwohner ohne bestehende Rechtsansprüche stellen laut Finanzgericht Münster auch dann nicht abziehbare Geschenke dar, wenn sie der Akzeptanz des Anlagenbetriebs dienen.
mehrDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.
Ternus & Ternus Steuerberatungsgesellschaft mbH
Bahnhofstr. 27, 66740 Saarlouis
Mail: kanzlei@ts-steuern.de
Tel: +49 (0) 68319896 0
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