Das Bundesministerium für Finanzen beabsichtigt ab dem 01.01.2025 die E-Rechnungspflicht unter Unternehmern einzuführen. E-Rechnungen können z. B. im Format ZUGFerRD (ab 2.0.1) oder als X-Rechnung erstellt werden. Ab 2025 gilt der Ver-sand von PDF-Rechnungen im Anhang nicht mehr als elektronische Rechnung. Bereiten Sie sich früh genug auf die Umstellung vor.
Weitere Informationen finden Sie zum Beispiel bei Haufe: Verpflichtung zur elektronischen Rechnung (Überblick vom 09.10.2023).
Wir stellen unsere Rechnungen auch im Sinne der Nachhaltigkeit auf digitale Rechnungen um. Gerne senden wir Ihnen Rechnungen im ZUGFerRD Format. Wenn Sie bei der Umstellung mitmachen möchten, füllen Sie das beigefügte Formular aus und senden es uns im Original per Post zu.
Ternus & Ternus Steuerberatungsgesellschaft mbH
Bahnhofstr. 27, 66740 Saarlouis
Mail: kanzlei@ts-steuern.de
Tel: +49 (0) 68319896 0
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